"Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat auch das Recht, Steuern zu sparen"   (Helmut Schmidt)

Daten für den Monat März 2025

 

STEUERTERMINE

Fälligkeit

  • USt, LSt = 10.3.2025
  • ESt, KSt = 10.2.2025

Überweisungen (Zahlungsschonfrist):

  • USt, LSt = 13.3.2025
  • ESt, KStt = 13.3.2025

Scheckzahlungen:

Bei Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen!

 

BEITRÄGE SOZIALVERSICHERUNG

Fälligkeit Beiträge 3/2025 = 27.3.2025

 

VERBRAUCHERPREISINDEX

(Veränderung gegenüber Vorjahr)

12/23 + 3,7 %

5/24 + 2,4 %

8/24 + 1,9 %

12/24 + 2,6 %

Das Schöne am Steuernzahlen:

es macht nicht süchtig“ (unbekannt)

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