Jahresabschluss - Unternehmenssteuer

Auf Grundlage der Finanzbuchhaltung wird eine konsequente und saubere Bilanz oder Gewinnermittlung erstellt. Diese sind nicht nur für das Finanzamt von Bedeutung, sondern auch für Banken oder Investoren.


Die optimale Präsentation eines Unternehmens vor Banken, Anteilseignern oder Geschäftspartnern entscheidet in der Regel über Erfolg oder Misserfolg. Grundvoraussetzung für eine professionelle und überzeugende Präsentation ist eine aussagefähige Bilanz. Doch eine solche zu erstellen und richtig zu lesen ist nicht leicht.


Wir helfen Ihnen dabei, die Zahlen Ihres Unternehmens richtig zu analysieren, einen korrekten Jahresabschluss zu erstellen und diesen vor allem auch richtig zu interpretieren.
So identifizieren wir gemeinsam mögliche Schwachstellen und können daraus die richtigen Maßnahmen ableiten.


Unsere Leistungen

  • Handels- und Steuerbilanz
  • „E-Bilanz“
  • Ergänzungs- und Sonderbilanzen
  • Eröffnungsbilanzen
  • Anhang, Lagebericht
  • Gewinn und Verlustrechnung
  • Mehrjahresvergleiche

 

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"Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat auch das Recht, Steuern zu sparen"   (Helmut Schmidt)

Daten für den Monat November 2024

 

STEUERTERMINE

Fälligkeit

  • USt, LSt = 10.12.2024
  • ESt, KSt = 10.12.2024

Überweisungen (Zahlungsschonfrist):

  • USt, LSt = 13.12.2024
  • ESt, KSt = 13.12.2024

Scheckzahlungen:

Bei Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen!

 

BEITRÄGE SOZIALVERSICHERUNG

Fälligkeit Beiträge 12/2024 = 23.12.2024

 

VERBRAUCHERPREISINDEX

(Veränderung gegenüber Vorjahr)

9/23 + 4,3 %

2/24 + 2,7 %

5/24 + 2,8 %

9/24 + 1,6 %

Das Schöne am Steuernzahlen:

es macht nicht süchtig“ (unbekannt)