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Aktuelles aus der Gesetzgebung und Rechtsprechung 2024

Steuerinformationen für November 2024

 

Die aktuelle Rechtsprechung des Finanzgerichts Niedersachsen macht auf eine Steuerfalle bei der vorweggenommenen Erbfolge aufmerksam: Überträgt der Steuerpflichtige schenkweise einen Miteigentumsanteil an einem Vermietungsobjekt, ohne auch die Finanzierungsdarlehen anteilig zu übertragen, kann er die Schuldzinsen nur noch anteilig entsprechend seinem verbliebenen Miteigentumsanteil abziehen.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Vermieten Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft eine Eigentumswohnung, müssen sie an die Hausverwaltung Zahlungen leisten, die diese der Instandhaltungsrücklage zuführt. Bis dato sind diese Zahlungen erst als Werbungskosten zu berücksichtigen, wenn sie für Instandhaltungen verausgabt worden sind. Ob dies (immer noch) zutreffend ist, muss nun der Bundesfinanzhof klären.
  • Das Bundesfinanzministerium hat auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs reagiert und erkennt inkongruente Gewinnausschüttungen einer Kapitalgesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen an. Somit besteht nun Sicherheit bei etwaigen Gestaltungen.
  • Für 2025 liegen die voraussichtlichen Sachbezugswerte für freie Unterkunft und Verpflegung vor. Mit der Zustimmung durch den Bundesrat ist wie in den Vorjahren zu rechnen.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für November 2024.
Viel Spaß beim Lesen!

 

Hier finden Sie weitere Informationen >>

 

Archiv

In unserem Archiv finden Sie ältere Beiträge aus der Gesetzgebung und Rechtsprechung.
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"Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat auch das Recht, Steuern zu sparen"   (Helmut Schmidt)

Daten für den Monat November 2024

 

STEUERTERMINE

Fälligkeit

  • USt, LSt = 10.12.2024
  • ESt, KSt = 10.12.2024

Überweisungen (Zahlungsschonfrist):

  • USt, LSt = 13.12.2024
  • ESt, KSt = 13.12.2024

Scheckzahlungen:

Bei Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen!

 

BEITRÄGE SOZIALVERSICHERUNG

Fälligkeit Beiträge 12/2024 = 23.12.2024

 

VERBRAUCHERPREISINDEX

(Veränderung gegenüber Vorjahr)

9/23 + 4,3 %

2/24 + 2,7 %

5/24 + 2,8 %

9/24 + 1,6 %

Das Schöne am Steuernzahlen:

es macht nicht süchtig“ (unbekannt)

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