Steuererklärungen

Die jährlichen Steuererklärungen sind oftmals ein notwendiges Übel, das nicht jedermanns Sache ist. Zudem bergen sie viele Fallstricke, die bei Unkenntnis oder Nichtbeachtung zu einer überhöhten Steuerlast führen können.
Wir erstellen Ihre Steuererklärungen nachvollziehbar, transparent und damit unangreifbar und nehmen Ihnen so nicht nur lästige Arbeit ab, sondern sorgen auch dafür, dass Sie im Falle einer Steuerprüfung ruhig schlafen können.


Unsere Leistungen

 

  • Einkommensteuererklärungen
  • Feststellungserklärungen
  • Körperschaftsteuererklärungen
  • Gewerbesteuererklärungen
  • Umsatzsteuererklärungen
  • Kapitalertragsteueranmeldungen
  • Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen

 

zurück zur Übersicht unserer Leistungen

 

 

 

 

 

 

"Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat auch das Recht, Steuern zu sparen"   (Helmut Schmidt)

Daten für den Monat Mai 2025

 

STEUERTERMINE

Fälligkeit

  • USt, LSt = 12.5.2025
  • GewSt, GrundSt = 15.5.2025

Überweisungen (Zahlungsschonfrist):

  • USt, LSt = 15.5.2025
  • GewSt, GrundSt = 19.5.2025

Scheckzahlungen:

Bei Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen!

 

BEITRÄGE SOZIALVERSICHERUNG

Fälligkeit Beiträge 5/2025 = 27.5.2025

 

VERBRAUCHERPREISINDEX

(Veränderung gegenüber Vorjahr)

2/24 + 2,5 %

7/24 + 2,3 %

10/24 + 2,0 %

2/25 + 2,3 %

Das Schöne am Steuernzahlen:

es macht nicht süchtig“ (unbekannt)